Betriebsprüfung / GPLA
Ihnen steht eine Betriebsprüfung bevor?
Das ist grundsätzlich noch nicht besorgniserregend, denn jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Eine Betriebsprüfung kann aber Ausgangspunkt für ein Finanzstrafverfahren sein. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, um Ihr persönliches Risiko einzuschätzen bzw. ungewollte Schwierigkeiten zu verhindern!
Die Auswahl der zu prüfenden Betriebe erfolgt nach verschiedenen Kriterien:
- Zeitauswahl: Die letzte Prüfung liegt schon länger zurück
- Gruppenauswahl: Die EDV bestimmt mittels Zufallsprinzip einzelne Betriebe einer bestimmten Branche zur Prüfung
- Einzelauswahl: Nur hier wird die Prüfung auf Anregung eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung eingeleitet
Je nach Umsatz des Betriebes, erfolgt die Prüfung durch die Prüfer des BV-Teams des zuständigen Finanzamtes oder durch Prüfer der Großbetriebsprüfung. Seit 1.1.2009 liegt die Grenze bei 9,68 Mio Euro.
Die Prüfung findet normalerweise in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt, in seltenen Fällen kann auch auf die Räumlichkeiten des Steuerberaters ausgewichen werden.
Der Unternehmer ist zur Zusammenarbeit und Aufklärung von Sachverhalten gegenüber der Finanzbehörde verpflichtet. Dem Prüfer sind auf Verlangen alle erforderlichen Betriebsunterlagen vorzulegen, etwa Kassabuch, Bankauszüge, Fakturen, Eigenbelege und so weiter. Daneben kann der Prüfer auch Mitarbeiter und Geschäftspartner befragen und deren Zeugenaussagen verwerten.
Der Prüfer meldet sich in der Regel etwa ein bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an. Diese relativ kurze Frist sollten Sie nutzen, um sich gründlichst vorzubereiten: Unterlagen zusammenstellen, sichten, mögliche Schwachstellen prüfen, vorbeugend Argumente sammeln oder sogar eine Selbstanzeige erwägen, um eine drohende Strafe gering zu halten. Denn sobald das Prüfverfahren angelaufen ist, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Die Vorbereitung für die Betriebsprüfung und die Prüfung selbst sollten unbedingt in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erfolgen. Er kennt die steuerrelevanten Faktoren Ihres Betriebs, er weiß, wie solche Betriebsprüfungen ablaufen und kann Ihnen wertvolle Verhaltenstipps geben. Auch bei der Abschlussbesprechung mit dem Prüfer sollte Ihr Steuerberater zugegen sein, um gegebenenfalls noch den einen oder anderen Punkt zu entkräften.