Bilanzierung & E/A-Rechnung
Die Art wie ein Unternehmer seinen Gewinn ermittelt, also ob man bilanziert oder eine E/A-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) erstellt, ist einerseits abhängig von den gesetzlichen Vorschriften, kann aber andererseits auch aus unternehmerischen Gesichtspunkten beurteilt werden.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind gesetzlich verpflichtet eine Bilanz zu erstellen, also ihren Gewinn mittels doppelter Buchführung zu ermitteln. Aber auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind bei Überschreiten des Umsatz-Schwellenwertes von 700.000 Euro (in 2 auffeinanerfolgenden Jahren) rechnungslegungspflichtig, müssen also eine Bilanz erstellen.
Personengesellschften (zB. OG, KG, GesnbR) und Einzelunternehmer die die Umsatzgrenze nicht überschreiten haben die Wahl zwischen Bilanz und E/A-Rechnung.
Welche Art der Gewinnermittlung hier sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall beurteilt werden.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die für Sie sinnvolle Art der Gewinnermittlung.
Ob nun Bilanz oder E/A-Rechnung: Wir beraten Sie in sämtlichen steuerlichen Fragen und erstellen individuell zugeschnittene Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.