Erbschaft & Schenkung
Durch rechtzeitige Planung und dem Setzen geeigneter Maßnahmen kann bereits zu Lebzeiten steueroptimiertes Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Zudem kann es wichtig sein, auf geänderte steuerliche Regelungen noch zu Lebzeiten rechtzeitig zu reagieren.
Ein beachtlicher Teil der Belastungen für die Erben kann damit zumindest minimiert und bspw. die „Zwangsveräußerung“ von Unternehmen oder Immobilien abgewendet werden.
Unsere Leistungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer:
- Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragungen
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
- Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
- Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
- Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt