Sanierung
Unter Sanierung versteht man den Sammelbegriff für alle Maßnahmen innerhalb einer Unternehmenskrise zur Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne zur Gesundung des Unternehmens.
Werden dauerhaft Verluste erwirtschaftet und dadurch das Eigenkapital angegriffen, droht möglicherweise Überschuldung. Diese ist genauso ein Insolvenzgrund wie die Zahlungsunfähigkeit, wenn fällige Verbindlichkeiten im Wesentlichen nicht mehr bedient werden können. Es sind die eigentlichen Verlustursachen zu ermitteln, die durch verschiedene Sanierungsarten beseitigt werden müssen.
Ziel einer Sanierung ist die dauerhafte Beseitigung von Verlusten und die Rückkehr zu kapitalerhaltenden Gewinnen. Eine Sanierung sollte nur dann angestrebt werden, wenn begründete Aussicht auf Erfolg besteht.
Wir beraten Sie bei folgenden Themen:
- Wertsicherung, -generierung und -verteilung
- Absicherung und Erschließung von Finanzierungs- und Kapitalquellen
- Zuführung von neuem Kapital durch Eigenfinanzierung (Kapitalerhöhung, Verkauf nicht benötigter Güter) oder Fremdfinanzierung (Schuldenerlass, Zahlungsaufschub, neue Darlehen)
- Unterstützung bei Verhandlungen im Bereich Umfinanzierungen
- Beratung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren
- Verhandlung mit Gläubigern